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Haus am Park :: oft gestellte Fragen
Wir haben uns bemüht die häufigsten Frage hier zu beantworten. Sollten Sie eine spezielle Frage haben, so zögern Sie nicht diese zu stellen. Rufen Sie uns dazu einfach an oder verwenden Sie das Kontaktformular.
Stationäre Einrichtungen
Zu dem Infogespräch soll ein ausgefüllter Aufnahmefragebogen der Einrichtung vorliegen. Weiterhin sind vor der Aufnahme notwendig:
- der individuelle Hilfeplan (IHP)
- eine fachärztliche Stellungnahme
- eine schriftliche oder mündliche Kostenzusage
Der Hilfeplan muss dem Kostenträger unbedingt vor der Aufnahme vorliegen!
Alle Zimmer verfügen über ein zweckmäßiges Grundmobiliar. Die Ausstattung kann durch eigene Möbel ergänzt werden. Bitte sprechen Sie dies im Einzelfall vor der Aufnahme mit der Einrichtungsleitung ab.
Das Rauchen ist in allen Gemeinschaftsräumen nicht gestattet. In den Bewohnerzimmern ist das Rauchen erlaubt. Auf Doppelzimmern mit einem nichtrauchenden Bewohner ist das Rauchen nicht erlaubt. Ebenso ist das Rauchen im Bett verboten.
Kleinere Haustiere (Vogel, Hamster) können nach Absprache in Ihrem Zimmer gehalten werden. Voraussetzung für eine Genehmigung ist, dass Sie tatsächlich in der Lage sind ein Tier zu unterhalten und Verantwortung dafür zu übernehmen. Dazu gehören neben dem Futter auch notwendige Tierarztkosten.
Eine Genehmigung kann widerrufen werden, wenn sich die persönlichen Voraussetzungen ändern.
In jeder der drei Heimeinrichtungen existiert ein Bewohnertelefon. Dieses steht für private Gespräche zur verfügung.
Nach Absprache mit einem Bezugsmitarbeiter sind Übernachtungen außerhalb an Wochenenden und Feiertagen grundsätzlich möglich.
Einen eigenen Schlüssel erhalten Sie im Haus am Park auf Anfrage gegen Abgabe eines Schklüsselpfands von 10 €.
Im haus am Park bieten wir eine, auf Wunsch auch anonyme, Möglichkeit einen Verbesserungsvorschlag oder eine Beschwerde zu machen. Dazu stehen Vordrucke zur Verfügung die Sie in einem besonderen Briefkasten für "Anregungen & Beschwerden" deponieren. Die Mitteilungen werden vom Heimbeirat entnommen und gemeinsam mit der Leitung ausgewertet und zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Stelle innerhalb der Einrichtung weitergeleitet.
Eine Reaktion auf eine Mitteilung soll regelmäßig innerhalb einer Woche erfolgen.
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