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Wer trägt die Kosten für mich?

Die Kosten für den Aufenthalt in einer Einrichtung gliedern sich in 

– die Kosten für die Betreuungsleistung  (zuständig ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe z.B. der LVR)
– die Lebenshaltungskosten, wie Wohnen und Verpflegung (meist zu beantragen bei dem zuständigen Sozialamt)

Bei der Beantragung der jeweiligen Kostenübernahme helfen Ihnen meist die Stellen, durch die Sie Kontakt zu uns bekommen haben. Sofern dies nicht möglich ist bemühen wir uns um eine vorläufige Kostenzusage und erledigen die notwendigen Formalitäten dann mit Ihnen gemeinsam.

 

Wo kann ich eine Beschwerde oder einen Verbesserungsvorschlag loswerden?

In allen Einrichtungen bieten wir eine, auf Wunsch auch anonyme, Möglichkeit an, einen Verbesserungsvorschlag oder eine Beschwerde zu machen. Dazu stehen Vordrucke zur Verfügung, die Sie in einem besonderen Briefkasten deponieren. Die Mitteilungen werden vom Heimbeirat entnommen und gemeinsam mit der Leitung ausgewertet und zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Stelle innerhalb der Einrichtung weitergeleitet.
Eine Reaktion auf eine Mitteilung soll regelmäßig innerhalb einer Woche erfolgen.

Wie steht es mit dem Rauchen in den Einrichtungen?

Das Rauchen ist in allen Gemeinschaftsräumen nicht gestattet. In den Bewohnerzimmern ist das Rauchen erlaubt. Auf Doppelzimmern mit einem nichtrauchenden Bewohner ist das Rauchen nicht erlaubt. Ebenso ist das Rauchen im Bett aus Sicherheitsgründen verboten.

Wie lange kann ich in einer Einrichtung wohnen?

Die Einrichtung kann ein zu Hause auf Dauer oder auch nur auf Zeit sein.

Aus diesem Grund gibt es auf diese Frage keine allgemein gültige Antwort. Tatsächlich ist die Verweildauer individuell sehr unterschiedlich und kann auch unbefristet sein. Sofern eine spätere Verselbstständigung angestrebt wird, halten wir eine Aufenthaltsdauer von weniger als 12 Monaten in keinem Fall für ausreichend.

Bei dem Wunsch nach einer späteren Verselbstständigung, beispielsweise in eine eigene Wohnung, empfehlen wir vor dem Auszug eine Trainingsphase in unserer Außenwohngruppe Roggendorf und im Anschluss daran eine Betreuung durch einen BeWo-Dienst (Ambulant Betreutes Wohnen).

Welche Unterlagen werden für eine stationäre Aufnahme benötigt?

Bevor es zu einer Aufnahme kommen kann wird ein Infogespräch vereinbart. Zu diesem Infogespräch soll ein ausgefülltes Bewerbungsformular vorliegen. Im Anschluss wird ein so genannter Schnuppertag vereinbart. Dieser dient zum vertieften, gegenseitigen Kennenlernen.

Weiterhin sind vor der Aufnahme notwendig:

-ein ausgefülltes Formular zur Hilfebeschreibung (BEI_NRW)
-eine fachärztliche Stellungnahme
-ein ausführlicher Lebenslauf
-eine schriftliche oder mündliche Kostenzusage

Im Anschluss an den Probetag wird in einem Gespräch nochmals die Bereitschaft zum Einzug in eine Einrichtung besprochen. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen und ein Platz frei ist, wird dann ein Einzugstermin vereinbart. 

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund von starker Nachfrage auch zu Wartezeiten kommen kann.

 

Was geschieht bei einem Rückfall?

Die Einrichtung stellt einen suchtmittelfreien Raum zur Verfügung und fordert von den Bewohnerinnen und Bewohnern die unbedingte Bereitschaft zur Abstinenz. Wir wissen aber: ein Rückfall (oder besser: ein Vorfall) gehört zum Krankheitsbild der Abhängigkeit dazu. Ein solcher Vorfall führt deshalb auch nicht automatisch zur Entlassung. Vielmehr erwarten wir von der/dem Betroffenen eine aktive Mitarbeit bei der Aufarbeitung der Umstände, die zu der Situation geführt haben.

Ist eine Abstinenzbereitschaft und/oder -fähigkeit erkennbar nicht oder nicht mehr vorhanden, ist ein Verbleib in der Einrichtung nicht mehr möglich.

Steht Tag und Nacht ein Ansprechpartner zur Verfügung?

Mitarbeiter sind in der Einrichtung an sieben Tagen der Woche jeweils 24 Stunden täglich anwesend. Außerhalb der werktäglichen Dienstzeiten besteht zusätzlich neben dem diensthabenden Mitarbeiter eine Rufbereitschaft.

Kann ich in einer Einrichtung ein Haustier halten?

Kleinere Haustiere (Vogel, Hamster) können nach Absprache in Ihrem Zimmer gehalten werden. Voraussetzung für eine Genehmigung ist, dass Sie tatsächlich in der Lage sind ein Tier zu unterhalten und Verantwortung dafür zu übernehmen. Dazu gehören neben dem Futter auch notwendige Tierarztkosten.
Eine Genehmigung kann widerrufen werden, wenn sich die persönlichen Voraussetzungen ändern.

Kann ich einer Arbeit außerhalb der Einrichtung nachgehen?

Nach einer ausreichenden Zeit der Eingewöhnung und Stabilisierung besteht grundsätzlich die Möglichkeit eine externe Arbeit aufzunehmen. Art, Zielsetzung und weitere Einzelheiten müssen mit der/dem zuständigen Bezugsmitarbeiter*in besprochen werden. Von dem erzielten Einkommen muss in der Regel ein Kostenbeitrag an einen Kostenträger abgegeben werden.